Wahlbeschwerdebrief an die Bundeswahlleiterin
Sehr geehrte Frau Dr. Brand, Die Allgemeinheit der Wahl war nicht sichergestellt. Die verkürzten Fristen für eine Briefwahl machte es unmöglich aus Botswana teilzunehmen, weil der Postweg in beide Richtungen unmöglich eine ordnungsgemäße Abwicklung erlaubt. Im Übrigen können wir berichten, dass Auslandsdeutsche hier ebenfalls von einer Teilnahme an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ausgeschlossen waren. _ Mit freundlichen Grüßen ANTWORT Sehr geehrter Herr Dr. Holstein, vielen Dank für Ihre heutige Anfrage. Wir bedauern, dass Ihnen bei Ihrer beabsichtigten Wahlteilnahme Probleme entstanden. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die Bundeswahlleiterin – ebenso wie die übrigen Wahlorgane – nicht an Weisungen, sondern an die gesetzlichen Vorschriften gebunden. Gegenüber den anderen Wahlorganen steht ihr kein Weisungsrecht zu. Die Bundeswahlleiterin ist in den Prozess der Versendung der Wahlunterlagen nicht eingebunden, die Zuständigkeit liegt bei den jeweilig...